Die heute vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich abgehaltene Anhörung zur Sukzessivadoption hat ein positives Votum ergeben. Ehepaare dürfen die adoptierten Kinder ihrer Ehefrauen bzw. Ehemänner adoptieren, Lesben und Schwulen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bleibt dies verwehrt.
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