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Adoptionsrechte für Homosexuelle: Öffentliche Anhörung am Montag im Bundestag

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Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - 30.04.2014

Berlin: (hib/KOS) Der Plan der Koalitionsfraktionen, eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr Adoptionsrechte zuzugestehen, steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Dem Hearing liegt ein von der Union und der SPD eingebrachter Gesetzentwurf (18/841) zugrunde, der homosexuellen Paaren die sogenannte „Sukzessivadoption“ gestatten will: Danach sollen Lesben und Schwule ein Kind, das von ihrem Partner bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls adoptieren können. Den Grünen geht diese Neuerung nicht weit genug, sie fordern in einer Gesetzesvorlage unter der Nr. 18/577 (neu), im Adoptionsrecht alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, in vollem Umfang auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Thema der Anhörung ist zudem ein Gesetzentwurf der Grünen (18/842), der die Ratifizierung des Europarats-Vertrags über die Adoption von Kindern in seiner 2008 revidierten Fassung verlangt.


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