[PM] Die Länder haben am 11. April 2014 einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung eine Erweiterung des Adoptionsrechts für homosexuelle Lebenspartnerschaften auf den Weg bringen will. Sie kritisieren, dass die vorgesehene Änderung dem Ziel der völligen rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften noch nicht hinreichend Rechnung trägt. Die Gleichbehandlung im Adoptionsrecht werde mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie eine weitergehende Gleichbehandlung zu erreichen ist.
Die Bundesregierung setzt mit ihrem Entwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt. Der Entwurf soll gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verwehrt.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.04.2014
Quelle: www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/921/921-pk.html#top-14