[PM, hib heute im Bundestag, 05.05.2014]
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
Quelle: www.bundestag.de/presse/hib/2014_05/2014_223/01.html
Berlin: (hib/KOS) Eingetragenen Lebenspartnerschaften soll das Recht auf die sogenannte „Sukzessivadoption“ eingeräumt werden. Als Konsequenz aus dieser Neuregelung, die ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1285) vorsieht, werden Lesben und Schwule künftig ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor bereits vom jeweiligen Partner adoptiert worden ist. Mit ihrer Initiative will die Regierung einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, das in einem Urteil vom Februar 2013 die Einführung der Sukzessivadoption auch für eingetragene Partnerschaften bis spätestens Ende Juni dieses Jahres verlangt hat.
Justizminister Heiko Maas (SPD) wertet die avisierte Reform des Adoptionsrechts als gesellschaftlich wichtiges Signal und einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“. In diesem Sinne begrüßt auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zur Gesetzesvorlage der Regierung die Ausdehnung des Rechts auf Sukzessivadoptionen auf gleichgeschlechtliche Paare. Allerdings moniert die Länderkammer, dass die Gesetzesänderung dem Ziel der völligen rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften „noch nicht hinreichend Rechnung trägt“, da deren Gleichbehandlung im Adoptionsrecht nicht verwirklicht werde.