Presseinformation – 425/6/2014 Düsseldorf, 13. Juni 2014
Minister Kutschaty und Ministerin Steffens (NRW): Elternqualität ist keine Frage des Geschlechts - Volle Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare auch beim Adoptionsrecht
Das Justizministerium und das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilen mit:
Für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren sprechen sich Justizminister Thomas Kutschaty und Emanzipationsministerin Barbara Steffens aus. Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Sukzessivadoption. Nach dem Bundestagsbeschluss dürfen homosexuelle Paare zwar künftig ein Kind adoptieren, wenn es zuvor bereits von einem der Partner adoptiert wurde. Ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften, wie es für Ehepaare gilt, sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
„Niemand kann ernsthaft behaupten, dass Kinder, die bei einem lesbischen oder schwulen Elternpaar aufwachsen, weniger geliebt werden als andere oder es ihnen deshalb an irgendetwas mangeln würde", erklärte Minister Kutschaty. „Das sind doch Vorstellungen aus dem düsteren Mittelalter. Das vorliegende Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, aber wir verpassen erneut die Chance, homosexuelle Paare vollständig beim Adoptionsrecht gleichzustellen", so Kutschaty weiter.